Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 27.04.2021 zum Aktenzeichen VerfGH 1/21.VB-1 in einem von Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Kosten für ein nicht statthaftes Widerspruchsverfahren, dass die Behörde durch die falsche Rechtsbehelfsbelehrung herbeiführte, nicht erstattungsfähig sind. Der Beschwerdeführer mit einem Grad der […]