Bagatellgrenze für Rückforderungen im SGB II

20. Mai 2021 -

Die FDP-Fraktion fordert die Einführung einer Bagatellgrenze für Rückforderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Aus hib – heute im bundestag Nr. 673 vom 19.05.2021 ergibt sich:

Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/29742 – PDF, 610 KB) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass das derzeitige System der Grundsicherung zu schwerfällig und bürokratisch sei. Unter anderem verursache das Einfordern von Rückforderungen, teilweise im Centbereich, einen enormen Verwaltungsaufwand, da auch kleinste Überzahlungen durch das Jobcenter mithilfe von Bescheiden zurückgefordert werden müssten. Zudem müsse der Betrag der Rückforderung anteilig auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgerechnet werden und die Anteile jeweils separat mit einem Bescheid eingefordert werden. „Das ist nicht nur sehr aufwendig, sondern teilweise für die Kunden nicht nachvollziehbar“, schreiben die Liberalen.

Sie fordern deshalb eine Bagatellgrenze von 36 Euro für Rückforderungen im SGB II.