Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat am 18.03.2021 zum Aktenzeichen L 6 SB 3843/19 entschieden, dass es nach dem Sinn und Zweck des Nachteilsausgleichs aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) maßgeblich ist, in welchem Ausmaß das Gehvermögen in einer dem Schwerbehinderten fremden Umgebung eingeschränkt ist. Unerheblich ist, ob das Gehvermögen gegebenenfalls in vertrauter Umgebung besteht. Aus der Pressemitteilung des LSG […]