Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 09.11.2020 zum Aktenzeichen L 17 U 487/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der morgens auf dem Weg von seinen privaten Wohnräumen zur (erstmaligen) Arbeitsaufnahme in seinem Homeoffice auf der innerhäusigen Treppe verunglückt, weder gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 SGB VII (Wegeunfall) noch gemäß § […]