Das Sozialgericht Dresden hat mit Gerichtsbescheid vom 12.04.2021 zum Aktenzeichen S 5 U 232/20 entschieden, dass ein Arbeitsunfall als sogenannter Wegeunfall vorliegt, wenn ein versicherter Arbeitnehmer auf dem unmittelbaren Heimweg von seiner Arbeitsstätte mit einem Hund kollidiert, der unvermittelt auf die Fahrbahn springt und er dabei einen Schock erleidet. Aus der Pressemitteilung des SG Dresden […]