Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 26.11.2020 zum Aktenzeichen B 14 AS 23/20 R entschieden, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld 2 keinen Anspruch darauf hat, dass seine Samenzellen eingefroren werden, wenn die krankheitsbedingte Gefahr besteht später unfruchtbar zu werden. Umstritten ist ein Anspruch auf höhere Leistungen nach dem SGB II im Oktober 2017 für die […]