Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle hat am 19.08.2020 zum Aktenzeichen L 4 KR 470/19 entschieden, dass ein Mann, der bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet, keine Kostenübernahme für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem Naturheilzentrum verlangen kann. Aus der Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen Nr. 18/2020 vom 21.09.2020 ergibt sich: Zugrunde lag die Klage […]