Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt hat am 25.08.2020 zum Aktenzeichen L 3 U 73/19 entschieden, dass die Erstattung von Rentenleistungen aus der Unfallversicherung, die über den Tod des Versicherten hinaus gezahlt wurden, vom Versicherungsträger vorrangig gegen das kontoführende Geldinstitut im Wege des Rücküberweisungsanspruchs geltend zu machen sind und der Erstattungsanspruch gegen den Empfänger oder den Verfügenden […]