Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat mit Urteil vom 06.05.2020 zum Aktenzeichen L 1 BA 15/18 entschieden, dass Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, auch dann abhängig beschäftigt sind, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. Aus der Pressemitteilung des Hess. LSG Nr. 10/2020 vom 04.06.2020 ergibt sich: Ein 64-jähriger Fahrlehrer hatte seit […]