Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen hat am 16.03.2020 zum Aktenzeichen L 20 SO 397/19 entschieden, dass Ausländer, die in einer Einrichtung leben und dort weiteren notwendigen Lebensunterhalt erhalten, keinen Anspruch auf einen Zuschuss an Stelle eines Darlehens für die Beschaffung eines ausländischen Passes haben. Aus der Pressemitteilung des LSG NRW vom 19.05.2020 […]