Das Oberlandesgericht Celle hat am 13.02.2020 zum Aktenzeichen 6 U 76/19 entschieden, dass regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau zurückgefordert werden können, wenn der Schenker selbst bedürftig ist. Aus der Pressemitteilung des OLG Celle Nr. 7/2020 vom 13.02.2020 ergibt sich: Der Rückforderungsanspruch gehe auf Sozialhilfeträger über, wenn dieser Leistungen erbringe, so das Oberlandesgericht. In dem […]