Das Sozialgericht Münster hat mit Urteil vom 12.11.2019 zum Aktenzeichen S 23 BA 134/18 entschieden, dass für die Tätigkeit einer Ärztin, die aufgrund jährlich abgeschlossener Honorarverträge für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sozialmedizinische Beratungsaufgaben übernommen hatte, Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten sind. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.01.2020 […]