Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 07.06.2019 zum Aktenzeichen B 12 R 6/18 R entschieden, dass Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen sind, sondern als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Aus der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts Nr. 22 vom 07.06.2019 ergibt sich: Zwar haben weder der […]