Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 07.02.2023 zum Akztenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23 entschieden, dass ein Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Mit dieser Begründung hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des […]