Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 29.07.2022 entschieden, dass ziviler Ungehorsam zum Klimaschutz keine Straftaten rechtfertigt; ein so handelnder Klimaaktivist wurde deshalb verurteilt. Ein Klimaaktivist hatte im Sommer 2021 die Fassade des Zentralgebäudes der Universität in Lüneburg mit Wandfarbe verunstaltet, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen und zum sofortigem Handeln zu appellieren. Hierdurch […]