Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt davor, dass der Gesetzesentwurf zur Bestandsdatenauskunft hinter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zurückbleibt. Der Gesetzgeber soll kein Gesetz beschließen, von dem von Anfang an klar ist, dass es in Karlsruhe korrigiert werden wird. Aus der Pressemitteilung des DAV vom 24.03.2021 ergibt sich: Am 24. März 2021 behandelt der Vermittlungsausschuss von […]