Der Europäische Gerichtshof hat am 16.07.2020 zum Aktenzeichen C-129/19 entschieden, dass die Mitgliedstaaten allen Opfern einer vorsätzlichen Gewalttat Entschädigung gewähren müssen, und zwar auch denen, die in ihrem eigenen Hoheitsgebiet wohnen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 94/2020 vom 16.07.2020 ergibt sich: Die Entschädigung müsse den Schaden nicht vollständig wiedergutmachen, dürfe aber nicht rein symbolisch […]