Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 4.6.2025 zum Aktenzeichen 3 U 9/25 entschieden, dass dann, wenn ein verletztes Rind notgeschlachtet werden muss, wenige Tage nachdem es Schmerzmittel erhalten hat, das Fleisch nicht zum Verzehr zugelassen ist. Dem Landwirt steht auch bei verzögerter tierärztlicher Diagnosestellung kein Schadensersatzanspruch gegen den Tierarzt zu, wenn die […]