Der Europäische Gerichtshof hat am 17.12.2020 zum Aktenzeichen C-336/19 entschieden, dass die Mitgliedstaaten zur Förderung des Tierwohls auch für rituelle Schlachtung eine Betäubung vorsehen können, die umkehrbar und nicht geeignet ist, den Tod des Tieres herbeizuführen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 163/2020 vom 17.12.2020 ergibt sich: Das Dekret der Flämischen Region (Belgien) vom 07.07.2017 […]