Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. April 2018 zum Aktenzeichen 3 C 24.16 entschieden, dass ein verwilderter Hund ohne feststellbaren Besitzer dem Fundrecht unterliegt. Er ist nicht als herrenlos zu behandeln, weil die Aufgabe des Eigentums durch Besitzaufgabe (Dereliktion, § 959 BGB) gegen das Verbot verstößt, ein in menschlicher Obhut gehaltenes Tier auszusetzen, um […]