Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 10. November 2022 zum Aktenzeichen 37 K 517/20 entschieden, dass zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) es ausreicht, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. Aus der Pressemitteilung des VG Berlin […]