Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil zum Aktenzeichen 3 K 1799/19.WI entschieden, dass ein Förster Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten bei Verletzung des Diensthundes hat, auch wenn der Hund selbst nicht „im Dienst“ war. Aus der Pressemitteilung des VG Wiesbaden vom 13.09.2022 ergibt sich: Ein verbeamteter Förster aus dem Rheingau-Taunus-Kreis verlangte von seinem Dienstherrn die […]