Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 03.02.2022 zum Aktenzeichen 5 V 2285/21 dem Eilantrag eines an der Universität Bremen tätigen Neuro- und Kognitionsforschers, der seit 1998 zu Versuchszwecken Affen einsetzt, stattgegeben; damit ist ihm gestattet, seine Versuche bis einen Monat nach Entscheidung über seinen Verlängerungsantrag, längstens bis zum 30.11.2022, fortzusetzen. Aus der Pressemitteilung des […]