Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. November 2022 zum Aktenzeichen XI ZR 551/21 entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist. Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 165/2022 vom 15.11.2022 ergibt sich: Sachverhalt […]