Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 19.11.2024 zum Aktenzeichen 21 O 54/24 entschieden, dass eine Bankkundin kein Geld erhält, obwohl sie ein Sparbuch mit einem Guthaben vorgelegt hatte, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurücklag. Aus der Pressemitteilung des LG Köln vom 29.11.2024 ergibt sich: Im Jahr 1984 hatte die Klägerin bei der beklagten […]