Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.07.2023 zum Aktenzeichen IV ZR 118/22 entschieden, dass die sogenannte „erweiterte Schlüsselklausel“ in der Hausratversicherung, wonach ein Einbruchdiebstahl auch dann vorliegt, wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat, unterfällt als […]