Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 24.02.2021 zum Aktenzeichen 4 U 257/19 und 4 U 274/19 entschieden, dass die bei mehreren 3,0 Liter-Modellen der Audi AG verwendete schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Aufwärmfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung ist und Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer auslöst. Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 12/2021 vom 24.02.2021 ergibt sich: […]