Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19.10.2022 zum Aktenzeichen X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 002/23 vom 12. Januar 2023 ergibt […]