Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss des Zweiten Senats vom 28. September 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 739/17 entscheiden, dass im verfassungsbeschwerdeverfahren Reisekosten, Abwesenheits- und Tagegelder anfallen, wenn Akteneinsicht beim Bundesverfassungsgericht genommen wird. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist eine sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Zweiten Senats. Der Beschwerdeführer legte mit Schriftsatz […]