Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25. Januar 2022 zum Aktenzeichen 2 BvR 2462/18 entschieden, dass ein Beschwerdeführer nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Inhaber eines Speditionsunternehmens. Am 20. Oktober 2014 kontrollierte die Verkehrspolizei ein Lastfahrzeug des Unternehmens und stellte dabei fest, dass das Fahrzeug nicht mit Feuerlöschgeräten ausgerüstet war und […]