Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 2611/18 entschieden, dass eine Beschwerdeentscheidung ohne Abwarten der angekündigten Beschwerdebegründung verfassungswidrig sein dürfte, aber zuvor eine Anhörungsrüge erhoben werden muss. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wendet sich gegen die richterliche Anordnung der Durchsuchung seiner Person, seiner Wohnung und seiner Geschäftsräume sowie gegen die […]