Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 zum Aktenzeichen VerfGH 65/21.VB-2 entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sich im Verfassungsbeschwerdeverfahren selbst vertritt, hinsichtlich der Sorgfaltsanforderungen, die an die Wahrung einzuhaltender Fristen gestellt werden, nicht wie ein Beteiligter, sondern wie ein Rechtsanwalt zu behandeln ist. Wer als Rechtsanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren mit plötzlich […]