Das Bundesverfassungsrecht hat mit Beschluss vom 15.12.2020 zum Aktenzeichen 2 BvR 2187/20 entschieden, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts, die angestiegenen Todeszahlen und der Beginn einer zweiten Infektionswelle in Afghanistan keine veränderten Umstände im Sinne des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO darstellt, weil der Beschluss vom 21. August 2020 die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bereits berücksichtigt habe, den verfassungsrechtlichen […]