Kurzfassung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass eine behördliche Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nicht isoliert gerichtlich angefochten werden kann. Mit anderen Worten: Wer zur MPU („Idiotentest“) aufgefordert wird, kann sich nicht per einstweiliger Anordnung sofort dagegen wehren, da diese Aufforderung als bloße Verfahrenshandlung ohne unmittelbare Regelungswirkung gilt. Erst wenn die Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage […]