Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteilen vom 15.9.2025 zu den Aktenzeichen 29 U 50/24 und 29 U 141/24 entschieden, dass dann, wenn ein Kran infolge eines Montagefehlers beim Aufbau umstürzt, das mit dem Kranaufbau betraute Unternehmen, sein beim Aufbau mittätiger Geschäftsführer und die Eigentümerin des Krans gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz haften. Der mit der […]