Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschluss vom 20.11.2020 zum Aktenzeichen 11 B 1459/20 entschieden, dass die „Call a Bike“-Mietfahrräder der Deutschen Bahn in Düsseldorf nicht weiter im öffentlichen Straßenraum, etwa auf Gehwegen, abgestellt werden dürfen. Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 20.11.2020 ergibt sich: Die Stadt Düsseldorf hatte der Antragstellerin, der Deutsche […]