Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom 12.08.2020 zum Aktenzeichen 1 K 48/20.NW entschieden, dass einem Fahrradfahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, verboten werden kann, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Aus der Pressemitteilung des VG […]