Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 21.08.2023 zum Aktenzeichen VI-6 U 1/23 (Kart) entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist. Die beklagte A-Verkehrsgesellschaft wurde verurteilt, gegenüber der B GmbH mitzuteilen, dass die unter dem 07.07.2021 ausgesprochene Sperre für den Einsatz auf […]