Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 06.08.2020 zum Aktenzeichen 2 W 23/20 entschieden, dass ein Unternehmen, das über 140 Augenoptikfachgeschäfte in Deutschland betreibt, nicht mit Brillengeschenken für Angehörige bestimmter Berufsgruppen auf seiner Internetseite werben darf. Aus der Pressemitteilung des OLG Stuttgart vom 24.08.2020 ergibt sich: Gegen diese im April 2020 erschienene Anzeige wehrte sich ein Verband, […]