Das Oberlandesgericht Köln hat am 06.03.2020 zum Aktenzeichen 6 U 140/19 entschieden, dass eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis nicht durch Werbung auf einer Internetseite den Eindruck erwecken darf, bei ihrem eigenen Notdienst handele es sich um den kassenärztlichen Notdienst. Aus der Pressemitteilung des OLG Köln Nr. 17/2020 vom 24.04.2020 ergibt sich: Die Klägerin, die Zahnärztekammer Nordrhein, hat […]