Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. August 2022 zum Aktenzeichen 8 AZR 14/22 entschieden, dass wenn ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie zahlt, diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO* unpfändbar ist, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung […]