Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.04.2025 – VI R 11/22 entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Aus der Pressemitteilung des BFH Nr. 040/25 vom 20.06.2025 ergibt sich: Der Kläger plante, das von ihm erfolgreich geführte Weingut umfangreich zu […]