Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.10.24 zum Aktenzeichen 5 StR 382/24 entschieden, dass derjenige, der mit einer Pipette heimlich K.O.-Tropfen in ein Getränk gibt, um eine sexuelle Handlung vorzunehmen, zwar Gewalt begeht, aber kein gefährliches Werkzeug dabei verwendet. Eine wichtige Klarstellung des Bundesgerichtshofs besagt, dass das Träufeln von K.O.-Tropfen ins Getränk einer Person, um […]