Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwar eine bestimmte Wochenarbeitszeit vereinbaren, jedoch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nicht kontrolliert werden. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen, der Arbeitgeber „vertraut“ lediglich darauf, dass die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird. Wichtig ist: Auch in diesem flexiblen Modell schuldet der Arbeitnehmer nur die vereinbarte Stundenanzahl – […]