Änderung zu Beiträgen zum Abwicklungsfonds

14. Mai 2021 -

Die Bundesregierung will Regelungen zur Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds ändern.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 638 vom 12.05.2021 ergibt sich:

Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Übereinkommens vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (BT-Drs. 19/29566 – PDF, 693 KB) vorgelegt.

Durch das Gesetz sollen die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geschaffen werden. Die Änderungen dienen der vorgezogenen Einführung der gemeinsamen Letztsicherung vor Ablauf des Übergangszeitraums. Bei der möglichen Nutzung der Letztsicherung zur Finanzierung einer Abwicklungsmaßnahme stehen zusätzliche Mittel für die Rückzahlung von Kreditlinien des Europäischen Stabilitätsmechanismus bereit. Die Rückzahlung der in Anspruch genommenen Mittel im Rahmen der Letztsicherung wird durch nachträglich erhobene Beiträge gewährleistet.