AfD-Politiker darf Rechtsterrorismus-Debatte im Landtag Brandenburg nicht blockieren

Das Verfassungsgerichtshof des Landes Brandenburg in Potsdam hat mit Beschluss vom 25.02.2020 zum Aktenzeichen  VfGBbg 1/20 EA der Präsidentin des Landtages Brandenburg aufgegeben, eine Aktuelle Stunde zum Thema „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ in den Entwurf der Tagesordnung der 10. Sitzung des Landtages am 27.02.2020 aufzunehmen, nachdem der Landtagsvizepräsident der AfD diese Debatte hatte verhindern wollen.

Aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Brandenburg vom 26.02.2020 ergibt sich:

Dem Verfahren lag zugrunde, dass ein entsprechender, nach den Vorgaben der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages gestellter Antrag der CDU-Fraktion von der Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD) abgelehnt worden war, nachdem der Vizepräsident des Landtages Andreas Galau (AfD) das erforderliche Einvernehmen dazu versagt hatte. In der Landtagsdebatte sollte es nach dem Willen der CDU-Fraktion und in Absprache mit der Koalition um die Konsequenzen für den Rechtsstaat nach den rassistischen Morden von Hanau gehen – auch für Brandenburg. Galau lehnte das ab und verweigerte das nötige Einvernehmen mit Parlamentspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD).

Das VerfG Potsdam hat die beantragte einstweilige Anordnung erlassen.

Nach Auffassung des Verfassungsgericht steht im Rahmen einer Folgenabwägung dem Vizepräsidenten des Landtages ein von ihm der Sache nach geltend gemachtes Prüfungsrecht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht zu. Umgekehrt gehöre es zu den autonomen Rechten der CDU-Fraktion festzulegen, welche landespolitischen Themen sie zur Aktuellen Stunde anmelden wolle.