Anklage wegen mutmaßlicher PKK-Mitgliedschaft zugelassen

29. September 2020 -

Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 24.09.2020 zum Aktenzeichen 2 StE 5/20 die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Gökmen C. mit dem Vorwurf, dass dieser sich von Ende Juni 2017 bis Mitte Juni 2019 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ („PKK“) beteiligt hat, zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Aus der Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 29.09.2020 ergibt sich:

Der 38-jährige Angeklagte ist türkischer Staatsangehöriger und war zuletzt in Nordrhein-Westfalen gemeldet. Der Generalbundesanwalt legt Gökmen C. mit Anklage vom 11.05.2020 konkret zur Last, spätestens ab Ende Juni 2017 unter dem Decknamen „Rojhat“ als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans“ („PKK“) und ihrer Teilstrukturen in Europa tätig gewesen zu sein (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB). Nachdem er zunächst das PKK-Gebiet „Saarbrücken“ geleitet habe, sei er von April 2018 bis Juni 2019 für das PKK-Gebiet „Frankfurt“ sowie die gebietsübergreifende PKK-Region „Hessen“ verantwortlich gewesen und habe über die PKK-Region „Saarland/Rheinland-Pfalz“ Weisungs- und Kontrollbefugnisse ausgeübt.

In seiner Funktion als Gebiets- und Regionalverantwortlicher habe er nachgeordneten Kadern und Aktivisten Anweisungen erteilt und deren Ausführung kontrolliert, er habe die Europaführung der Organisation regelmäßig über wesentliche Vorgänge informiert und auch persönlichen Kontakt zu den Kadern der Europaführung unterhalten. Im Rahmen von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen habe der Angeklagte an der vorbereitenden Organisation mitgewirkt und auf eine möglichst hohe Beteiligung hingewirkt. Ferner habe er die Sammlung von „Spendengeldern“ koordiniert und sich auch persönlich darum bemüht, potentielle „Spender“ zu Zahlungen zu veranlassen. Schließlich habe er auch Reisen örtlicher Kader zur Europaführung organisiert.

Bei der „PKK“ handele es sich um eine ausländische terroristische Vereinigung, deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet sei, Straftaten des Mordes oder Totschlags zu begehen. So seien fester Bestandteil der Organisationsstruktur der „PKK“ auch bewaffnete Einheiten, die ausdrücklich ein Recht auf „aktive Verteidigung“ und Vergeltungsangriffe gegen türkische Sicherheitskräfte in Anspruch nähmen. Diese verübten Anschläge mit Sprengstoff und Waffen, bei denen Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet würden.

Der Angeklagte wurde am 02.01.2020 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er hat sich zum Tatvorwurf bislang nicht geäußert.

Der Staatsschutzsenat beabsichtigt die Hauptverhandlung am 20.10.2020 zu beginnen.