Berliner Senat beschließt „Saubere-Küchen-Gesetz“

08. Juni 2021 -

Der Berliner Senat hat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, einen Gesetzentwurf beschlossen, um die Ergebnisse amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung transparenter zu gestalten.

Aus der Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 08.06.2021 ergibt sich:

Verbraucherinnen und Verbraucher können derzeit kaum nachvollziehen, ob bei der Herstellung, Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln die Hygienevorschriften eingehalten wurden. Der Zweck des Gesetzes ist daher, die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung für Verbraucherinnen und Verbraucher auf einfache Art und Weise darzustellen.

Verbraucherschutzsenator Dr. Dirk Behrendt: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht im Kleingedruckten nachlesen müssen, ob Hygienestandards eingehalten werden. Stattdessen sollten die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für alle auf einen Blick erkennbar sein. Das ist für einen wirksamen Verbraucherschutz unverzichtbar. Obwohl die Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister der Länder die Bundesregierung mehrfach aufgefordert haben zu handeln, hat der Bund in den vergangenen Jahren nicht geliefert. Darum haben wir nun unser eigenes Gesetz auf den Weg gebracht.“

Das Kontrollergebnis soll in Form eines Balkendiagramms (Lebensmittel-überwachungstransparenzbarometer) abgebildet werden. Das Transparenzbarometer zeigt einen Farbverlauf, der von Grün über Gelb bis Rot verläuft – vergleichbar mit dem Energieausweis für Häuser. Das Kontrollergebnis wird im Transparenzbarometer mit einem Pfeil markiert.

Die Lebensmittelunternehmerin oder der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, das Transparenzbarometer unverzüglich nach Erhalt für Verbraucherinnen und Verbraucher auszuhängen – beispielsweise in der Nähe der Eingangstür. Auf Antrag der Lebensmittelunternehmerin oder des Lebensmittelunternehmers soll das Bezirksamt eine gebührenpflichtige, zusätzliche amtliche Nachkontrolle durchführen.

Auch aufgrund der aktuellen Pandemie soll die Veröffentlichungspflicht erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.