Berücksichtigung variabler Vergütung bei Urlaubsentgeltberechnung

28. Juli 2021 -

Das Bundesarbeitsgericht hat sich am 27.07.2021 zum Aktenzeichen 9 AZR 376/20 mit der Frage befasst, wie der vertraglich vereinbarte variable Gehaltsbestandteil bei der Bemessung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen ist.

Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 21/2021 vom 28.07.2021 ergibt sich:

Der Kläger begehrt im Wege der Stufenklage Auskunft über die Höhe seiner variablen Vergütung und Zahlung weiteren Urlaubsentgelts für Urlaub, den ihm die Beklagte in den Jahren 2015 bis 2019 gewährte.
Die Vorinstanzen haben die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg.

Das Landesarbeitsgericht hat nicht beachtet, dass einer Sachentscheidung prozessuale Gründe entgegenstehen. Der Kläger wurde hierauf von den Vorinstanzen nicht hingewiesen. Die Sache war deshalb an das Berufungsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.