Chancengleichheit kleiner Parteien bei der Bundestagswahl

Um die „Chancengleichheit kleiner Parteien in der Coranavirus-Pandemie“ geht es in einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, der am 22.04.2021 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 531 vom 21.04.2021 ergibt sich:

Danach (BT-Drs. 19/28792 – PDF, 457 KB) sollen zur bevorstehenden Bundestagswahl die wahlrechtlichen Unterschriftenquoren sowohl im Hinblick auf das Vorlegen von Landeslisten für sogenannte nicht etablierte Parteien als auch hinsichtlich der Kreiswahlvorschläge dieser Parteien und parteiunabhängigen Bewerbern angesichts der Pandemie auf 30 Prozent der bislang geltenden Quoren gesenkt werden.

Laut Bundeswahlgesetz müssen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein und Landeslisten von bis zu 2.000 Wahlberechtigten. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, ist eine Anpassung der Quoren „zur Wahrung der Chancengleichheit kleiner, sogenannter nicht etablierter Parteien aufgrund der coronabedingten Erschwernisse bei der Beibringung von Unterstützungsunterschriften“ erforderlich. Zahlreiche Landesverfassungsgerichte hätten bereits festgestellt, dass in Zeiten der Pandemie die Unterschriftenquoren für diese Parteien herabgesetzt werden müssen, um deren Chancengleichheit zu wahren. Dieses Problem bestehe auch im Bereich des Bundestagswahlrechts.