Änderungen bei Teilhabeleistungen

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 21.04.2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz in geänderter Fassung zugestimmt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 528 vom 21.04.2021 ergibt sich:

Für den Entwurf (BT-Drs. 19/27400 – PDF, 1,7 MB) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während sich die Oppositionsfraktionen enthielten.

Das Gesetz sieht zahlreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vor, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen. Unter anderem soll sich die Betreuungssituation in den Jobcentern verbessern, Gewaltschutzkonzepte sollen Menschen, die in Einrichtungen leben, besser vor Übergriffen schützen. Menschen mit Behinderungen soll der Zutritt nicht wegen der Begleitung eines Assistenz- oder Blindenführhundes verweigert werden können. Die eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Regelungen zur Anrechnung der Warmmiete, die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in den Katalog der medizinischen Rehabilitationsleistungen, die Beteiligung der Jobcenter an dem Rehabilitationsprozess und Klarstellungen beim Thema Gewaltschutzkonzepte.