Corona-Wirtschaftshilfen: BayernFonds wird bis Jahresende verlängert

22. Februar 2021 -

Die Europäische Kommission hat den Weg freigemacht, damit das Regelwerk zur Stützung der bayerischen Realwirtschaft in der Coronakrise bis zum 31.12.2021 verlängert werden kann.

Aus der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22.02.2021 ergibt sich:

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Bayerische Staatsregierung hat den BayernFonds im vergangenen Jahr als letzte Reißleine für Unternehmen aller Branchen ins Leben gerufen. Dieses Instrument wollen wir auch weiterhin zur Stützung der bayerischen Wirtschaft einsetzen. Deshalb haben wir uns bei der Europäischen Kommission mit Erfolg für eine Verlängerung der beihilferechtlichen Ausnahmeregelungen eingesetzt. Der BayernFonds steht nun bis Ende 2021 bereit, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die bayerische Wirtschaft zu mildern.“

Finanzminister Albert Füracker betont: „Unser Einsatz war erfolgreich. Das ist ein gutes Signal der Europäischen Kommission für die bayerischen Unternehmen! Die Pandemie sorgt leider weiterhin für viel Ungewissheit – auch in der Wirtschaft. Die frühzeitige Verlängerung schafft Rechts- und Planungssicherheit und ist im Interesse aller! Der Freistaat Bayern steht seinen Unternehmern mit ganzer Kraft verlässlich zur Seite.“

Die Europäische Kommission hat den Weg freigemacht, damit das Regelwerk zur Stützung der bayerischen Realwirtschaft in der Coronakrise bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden kann. Bislang waren diese Maßnahmen nur bis Ende Juni (für staatliche Garantien) bzw. Ende September (für staatliche Unternehmensbeteiligungen) möglich. Das hierzu erforderliche Änderungsnotifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission wurde erfolgreich abgeschlossen. Damit kann die Verlängerung des bayerischen Regelwerks jetzt umgehend umgesetzt werden. Mit der Errichtung des BayernFonds hat der Freistaat ein Instrument geschaffen, das insbesondere direkte Hilfe für den Mittelstand bietet. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen, den Arbeitsmarkt oder den Wettbewerb in Bayern hätte. Insgesamt stehen dafür Mittel in Höhe von 46 Milliarden Euro zur Verfügung.