DNotV-Stellungnahme zum Entwurf eines Transparenz-Finanzinformationsgesetzes Geldwäsche (TraFinG Gw)

20. Januar 2021 -

Der Deutsche Notarverein (DNotV) hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) Stellung genommen.

Aus der Pressemitteilung des DNotV vom 19.01.2021 ergibt sich:

Der Deutsche Notarverein begrüßt das Ziel, in Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie die Voraussetzungen für eine europaweite Transparenzregistervernetzung zu schaffen. Eine europaweite Vernetzung der Transparenzregister kann nach Ansicht des Deutschen Notarvereins einen relevanten Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. Zentrales Element des Gesetzentwurfs ist dabei die Umstellung des Transparenzregisters von einem Auffang- auf ein Vollregister. Bislang war eine zusätzliche Eintragung in das Transparenzregister von bereits im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragenen Gesellschaften entbehrlich, soweit alle erforderlichen Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten aus diesen Registern ersichtlich sind. Künftig sollen alle relevanten Daten unmittelbar aus dem Transparenzregister ersichtlich sein.

Die Entscheidung, das Transparenzregister auf ein Vollregister umzustellen, ist aus Sicht des Deutschen Notarvereins nachvollziehbar und im Grundsatz zu begrüßen. Die bislang erforderliche multiple Ermittlung der Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten in verschiedenen Registern wird durch die Umstellung auf ein Vollregister entbehrlich, was zu einer höheren Nutzerfreundlichkeit und Akzeptanz des Transparenzregisters für Verpflichtete führen wird. Eine große Hilfe für Notare würde auch die vorgesehene Errichtung eines automatisierten Zugangs zum Transparenzregister für bestimmte privilegierte Verpflichtete, darunter Behörden sowie Notaren, darstellen. Die Aussagekraft des Transparenzregisters dürfte sich mithin erhöhen.

Die vom Gesetzgeber hierfür vorgeschlagene Lösung, fortan alle Rechtseinheiten (darunter Vereine, kleine und mittelständische Unternehmen etc.) zu verpflichten, ihre Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister positiv zur Eintragung mitzuteilen, selbst wenn die Daten bereits in den anderen öffentlichen Registern vorhanden sind, sollte jedoch aus Sicht des Deutschen Notarvereins kritisch hinterfragt werden. Die künftig erforderlichen Doppelmeldungen führen zu einem erheblichen Bürokratie- und Kostenaufwand für die Beteiligten. Auch scheint dem Deutschen Notarverein zweifelhaft, ob bei rein auf den Angaben der Beteiligten beruhenden Informationen, ohne dass die Daten von einem unabhängigen Amtsträger geprüft und verifiziert werden, tatsächlich eine höhere Qualität des Datenbestandes erreicht werden kann.

Der Deutsche Notarverein regt daher an, in Umsetzung des Once-Only-Prinzips für eine bessere Verknüpfung der Registerdaten zu sorgen und die erforderlichen Daten, soweit vorhanden, automatisiert etwa aus dem Handels- oder Vereinsregister in das Transparenzregister zu überführen. Auch hier sollte der aktuelle Trend der Digitalisierung fortgesetzt werden. Alles andere wäre ein Rückschritt.

Weitere Informationen
Stellungnahme des DNotV v. 18.01.2021 (PDF, 143 KB)